Anzeigen: Druckerei von der EltzPetra Westerkamp
Finanzminister Stephan Toscani stellt Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages aktuellen Stand der Aufarbeitung bei der Steuerfahndung vor. Haushalts- und Finanzausschuss fordert nicht mehr Vorlage aller Daten von der Steuer-CD : Völklingen im Wandel
Nachrichten

Finanzminister Stephan Toscani stellt Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages aktuellen Stand der Aufarbeitung bei der Steuerfahndung vor. Haushalts- und Finanzausschuss fordert nicht mehr Vorlage aller Daten von der Steuer-CD

„Die Aufarbeitung schreitet planmäßig voran. Das Finanzministerium hat dem Haushalts- und Finanzausschuss heute einen umfassenden Überblick über den Stand der Aufarbeitung gegeben“, erklärte Stephan Toscani am Donnerstag (14.01.2016) nach der Sitzung des Ausschusses.



Werbeanzeige:
Seniorenbetreuung


Minister für Finanzen und Europa, Stephan Toscani (CDU; Foto: Saarland.de)
Minister für Finanzen und Europa, Stephan Toscani (CDU; Foto: Saarland.de)

Vorlage Daten aus Steuer-CD an Landtag

Stephan Toscani verwies auf eine neue Entwicklung: „Der Haushalts- und Finanzausschuss verlangt nicht mehr die Vorlage aller Daten von der Steuer-CD. Es geht jetzt nur noch um einen Teil der Fälle.“

Da der Landtag bisher die Vorlage aller Daten aus der Steuer-CD verlangt hatte, hat das Finanzministerium die Personen angeschrieben, deren Daten zu den verspätet zugeteilten Steuer-CD-Fällen gehören. Grundlage sei eine schwierige rechtliche Abwägung zwischen dem Kontrollrecht des Parlaments und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Die Abwägung sei zugunsten des Kontrollrechts des Parlaments ausgefallen.

Im Einvernehmen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss wurden lediglich einige wenige Personen, bei denen sich dies aus ermittlungstaktischen Gründen zurzeit verbietet, noch nicht angeschrieben.

Bisher (Stand 13.01.2016) haben beim Finanzministerium  27 Personen gegen die Weitergabe ihrer Daten an den Haushalts- und Finanzausschuss Einwände vorgebracht und zum Teil angekündigt, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen. Zwischenzeitlich sind beim Finanzgericht des Saarlandes bereits zwei Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz eingegangen und dem Finanzministerium gestern zur Stellungnahme übersandt worden.

Sogenannte „verschwundene“/“versteckte“ Akten

Bislang sind neun Akten/Vorgänge und fünf Amtshilfeersuchen bei der Steuerfahndung nicht auffindbar (sog. „verschwundene“ Akten.)

Inzwischen hat die Aufarbeitung durch die externe Ermittlerin und die neue Leitung der Steuerfahndung ergeben: Die sogenannten „verschwundenen Akten“ waren fast alle reproduzierbar. In diesen Fällen ist es auch nicht zu Steuereinnahmeausfällen gekommen.

Bei den Amtshilfeersuchen handelte es sich durchweg um solche ein und desselben saarländischen Finanzamtes; deren Fehlen hatte jedoch lediglich innerorganisatorische Auswirkungen, sodass alle Amtshilfeersuchen bearbeitet sind.

Hinzu kommt eine sogenannte „versteckte“ Akte. Es handelt sich um eine staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte, die zunächst nicht ordnungsgemäß abgelegt war und dadurch erst mit Verzögerung bearbeitet werden konnte. Die verzögerte Bearbeitung hat zu einer Strafverfolgungsverjährung der in Betracht kommenden Steuerstraftaten in den Jahren 2013 bzw. 2014 geführt. Steuerliche Verjährung ist nicht eingetreten, eine Betriebsprüfung läuft derzeit.

Verspätet zugeteilte CD-Fälle

Stephan Toscani: „Die Aufarbeitung der 356 verspätet zugeteilten Fälle schreitet ebenfalls planmäßig voran. Allerdings gilt das Motto: „Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“

Die 257 Finanzamtsfälle (Anlagekapital unter 100 000 Euro) sind alle aufgearbeitet, davon 214 Fälle ohne Einnahmeverluste. Von den 99 Steuerfahndungsfällen (Anlagekapital über 100 000 Euro) sind inzwischen 61 aufgearbeitet – also zwei mehr als beim letzten Bericht an den Haushalts- und Finanzausschuss am 16.12.2015. In 49 dieser 61 aufgearbeiteten Fälle gibt es keine Einnahmeverluste.

Zwischenfazit: Nach derzeitigem Kenntnisstand liegt der Steuereinnahmeverlust durch die verspätete Zuteilung in den 318 bisher aufgearbeiteten Fällen insgesamt unter 200.000 Euro.

Zurzeit sind noch 38 der 356 Fälle in der Steuerfahndung in Bearbeitung. In diesen Fällen ist eine Schätzung eventueller Einnahmeverluste zum jetzigen Zeitpunkt seriös noch nicht möglich.

Durchsuchungsbeschlüsse

In 20 der verspätet zugeteilten Fälle wurden im Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2015 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen. In 17 Fällen lagen zwischen Erlass und Vollziehung weniger als drei Monate. In drei Fällen zwischen drei und fünf Monate.

Das Finanzministerium wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Durchsuchungsbeschluss in der Regel bis zu einem halben Jahr nach seinem Erlass wirksam ist. Die Gründe für die Halbjahres-Frist sind u. a.:

  • Ermittlungstaktische Gründe
  • Andere vordringlich zu bearbeitende Fälle
  • Verhinderung (z.B. Erkrankung) des Beamten, der die Durchsuchung leitet

In den o. g. Fällen wurden die Durchsuchungsbeschlüsse innerhalb der zulässigen Halbjahresfrist vollstreckt. Somit ist es in keinem Fall zu einer Verspätung gekommen.


Quelle: Dies ist eine redaktionell unbearbeitete Mitteilung der Landesregierung des Saarlandes oder (eines) Ihrer Ministerien.

Bleiben Sie informiert!

Tragen Sie sich einfach für unser tägliches Nachrichten-Update ein und verpassen Sie nichts! Kostenlos und unverbindlich - Einfach per Mail!

Wir senden keinen Spam! Unser Newsletter kann Werbung enthalten!
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner