Anzeigen: Druckerei von der Eltzhttps://www.dachboxverleih.com
Richtiger Weg: Stabilitätsrat erkennt Konsolidierungsanstrengungen des Saarlandes an : Völklingen im Wandel
Nachrichten

Richtiger Weg: Stabilitätsrat erkennt Konsolidierungsanstrengungen des Saarlandes an

#Saarland. Am Montag (15.12.2014) ist der Stabilitätsrat unter Vorsitz von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble sowie des nordrhein-westfälischen Finanzministers Dr. Norbert Walter-Borjans in Berlin zusammengetreten. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein, die sich im Sanierungsverfahren für ihre Haushalte befinden, haben ihre Sanierungsberichte vorgelegt.



Werbeanzeige:
Seniorenbetreuung


In den Berichten stellen die Länder dar, wie sie in den Jahren 2015 und 2016 ihre Nettokreditaufnahme weiter zurückführen werden.

Der Stabilitätsrat hat den vom Saarland vorgelegten Sanierungsbericht zur Kenntnis genommen. Er hat ausdrücklich begrüßt, dass das Saarland erstmals im bis Ende 2016 laufenden Sanierungsverfahren eine Planung vorgelegt hat, die keinerlei weiter zu konkretisierende Handlungsbedarfe enthält. Finanzminister Stephan Toscani am Montag (15.12.2014): „Dieses Lob des Stabilitätsrates honoriert unsere Konsolidierungsanstrengungen. Wir sind auf einem guten Weg.“

Die saarländische Landesregierung hatte im Juni 2014 im Rahmen ihrer Haushaltsklausurtagung ein umfangreiches Paket an Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Dieses ist in den Umsetzungsbericht zum Sanierungsprogramm eingeflossen. Mit diesen Konsolidierungsmaßnahmen konnte die Landesregierung den Stabilitätsrat überzeugen. „Die Maßnahmen zeigen nun Wirkung. Die Anerkennung durch den Stabilitätsrat belegt, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht hat“, so Stephan Toscani zu den Ergebnissen des Stabilitätsrates. Neben den eigenen Sanierungsanstrengungen des Landes stellen auch die immer noch ordentliche Einnahmesituation und geringere Zinsausgaben ein positives Konsolidierungsumfeld dar. Im Bericht zeigt die saarländische Landesregierung auf, wie die Obergrenze der Nettokreditaufnahme  bis zum Ende des geltenden Sanierungszeitraums 2016 eingehalten wird.

Das mit dem Stabilitätsrat im Jahr 2011 vereinbarte Sanierungsprogramm läuft derzeit vereinbarungsgemäß bis Ende 2016. Da bekanntermaßen auch danach noch eine Haushaltsnotlage im Saarland und in Bremen besteht, beschloss der Stabilitätsrat, mit beiden Ländern Gespräche über eine Fortsetzung der vereinbarten Sanierungsprogramme aufzunehmen. Ziel ist es, eine Verlängerung der Programme in der Sitzung des Stabilitätsrates im Herbst 2015 zu vereinbaren.

Zur angestrebten Verlängerung des Sanierungsvereinbarung sagte Finanzminister Stephan Toscani: „Wir werden im Laufe des Jahres 2015 die Verlängerung des Sanierungsprogramms in Ruhe mit den zuständigen Gremien beraten.“ Stephan Toscani hob den engen Zusammenhang zwischen einer Verlängerung des Sanierungsverfahrens und den Ergebnissen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hervor: „Es ist vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Verlängerung der Sanierungsvereinbarung wichtig, dass wir ein befriedigendes Ergebnis in den Verhandlungen um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen finden, die alle Länder mit ihren Kommunen in die Lage versetzt, die Schuldenbremse dauerhaft einzuhalten.“

Hintergrund: Stabilitätsrat
Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück und ist in Artikel 109a des Grundgesetzes geregelt. Bund und Länder beschreiten mit dem Stabilitätsrat einen neuen Weg zur Haushaltsüberwachung und Haushaltskonsolidierung. Zusammen mit der Einführung der neuen Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern.

Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.

Die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Zu diesem Zweck legen der Bund und die Länder mit Beginn des Jahres 2010 jährliche Stabilitätsberichte vor.
Der Evaluationsausschuss des Stabilitätsrates prüft im Vorfeld der Sitzungen des Stabilitätsrates die eingereichten Sanierungsberichte der Länder und bewertet deren Sparanstrengungen.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen einschließlich der Sanierungs- und Konsolidierungsberichte werden unter www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.

Bleiben Sie informiert!

Tragen Sie sich einfach für unser tägliches Nachrichten-Update ein und verpassen Sie nichts! Kostenlos und unverbindlich - Einfach per Mail!

Wir senden keinen Spam! Unser Newsletter kann Werbung enthalten!
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner